Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan

Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlässt der Verordnungsgeber (BMWi) eine Ausbildungsordnung, in der das jeweilige Ausbildungsberufsbild beschrieben ist. Inhaltlich umfasst die Ausbildungsordnung mindestens:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung,
  • die Prüfungsanforderungen.

Parallel zur Ausbildungsordnung wird auf Bundesebene ein Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht erarbeitet, den die einzelnen Bundesländer modifizieren können. Folgende Inhalte finden Sie in einem Rahmenlehrplan:

  • Lernfelder einschließlich der Zielformulierung und Inhalte
  • Hinweise zum Handlungsorientierten Unterricht
  • Hinweise zu Lernfeldübergreifenden Inhalten

Der in der Ausbildungsordnung festgelegte betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist ein Mindeststandard für die Berufsausbildung und bildet die Grundlage für einen speziell für den Betrieb zu erstellenden Plan.
Die Ausbildungsordnungen finden Sie hier.

Schneller als erlaubt

Auch die Gesetzeshüter sind per Kfz unterwegs. Und das nicht immer langsam. Aber wo fahren die flottesten Polizisten?

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In Rom jagen Beamte mit mehr als 315 km/h in einem Lamborghini Gallardo Verbrecher. Da dürfte eine Flucht nahezu ausgeschlossen sein.

Mach deinen Weg!