Rechte & Pflichten

Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags gehen sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder Rechte und Pflichten ein. Im Wesentlichen bedeutet das:

  • Als Ausbilder müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Auszubildender das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen kann.
  • Der Auszubildende muss sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des angestrebten Berufs zu erwerben.

Die Rechte und Pflichten finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz.

Der folgenden Auszug gibt Ihnen einen Überblick über die Pflichten des Auszubildenden. Er ist verpflichtet,

  • die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
  • an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die er nach § 15 BBiG freigestellt wird,
  • den Weisungen zu folgen, die Sie ihm im Rahmen der Berufsausbildung erteilen,
  • die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden,
  • über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Wenn der Auszubildende seine Pflichten während der Ausbildung erfüllt, hat er Anspruch auf

  • eine angemessene Vergütung,
  • bezahlten Urlaub
  • und bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auf ein Zeugnis.

Weitere Rechte ergeben sich aus den Pflichten des Ausbilders.

Als Ausbilder haben Sie dafür zu sorgen,

  • in der vorgesehenen Ausbildungszeit Ihrem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist,
  • selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Auszubildenden jeweils bekannt zu geben,
  • Ihrem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen/ Abschlussprüfungen erforderlich sind,
  • Ihren Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und diese durchzusehen,
  • dass Ihr Auszubildender charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird,
  • Ihrem Auszubildenden nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Schneller als erlaubt

Auch die Gesetzeshüter sind per Kfz unterwegs. Und das nicht immer langsam. Aber wo fahren die flottesten Polizisten?

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In Rom jagen Beamte mit mehr als 315 km/h in einem Lamborghini Gallardo Verbrecher. Da dürfte eine Flucht nahezu ausgeschlossen sein.

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