Fahrzeuglackierer/in

Der Beruf:

Eine Bandbreite von ca. 25.000 exakt aufeinander abgestimmten Lackrezepturen und Farbtönen, serienmäßige Uni- oder Metallic-Lacke, individuelle Sonderfarbtöne sowie Effektlacke kennzeichnen die Vielfalt der Autofarben. Die Weiterentwicklung der Reparaturlacke, die von Hand bei einer Reparaturlackierung auf die Karosserieteile wie z.B. Hauben oder Türen etc. aufzutragen sind, erfolgt permanent und unterliegt einer ständigen Kontrolle hinsichtlich der Umweltverträglichkeit.




Aufgrund der großen Anzahl verschiedener Lackiermaterialien, unterschiedlicher Lackiertechniken einschließlich der Anwendung moderner Mess- und Farbmischgeräte sowie Lackpflege zum Werterhalt von Kraftfahrzeugen und die Anforderungen hinsichtlich Lackaufbau und Oberflächenanmutung der Fahrzeuglackierung, war die Etablierung eines eigenständigen Ausbildungsberufes erforderlich: Fahrzeuglackierer/in.

Unabhängig von den normalen Standardaufgaben ist auch das Beraten und die Kommunikation mit Kunden, durchführen von Karosseriearbeiten sowie der Umgang mit dem Internet zur Reparatur-Informationsrecherche neu.


Die Voraussetzungen:

Wer Interesse an Kraftfahrzeugen und Farben sowie ein physikalisch-technisches Verständnis hat, bringt gute Voraussetzungen für die Ausbildung mit. Bedingt durch die hohen Anforderungen an den neuen Beruf ist ein Realschulabschluss oder ein guter Hauptschulabschluss erforderlich.


Die Ausbildungsinhalte:

  • Prüfen und Bewerten von Untergründen
  • Mischen von Farben und Farbtönen
  • Beschichten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen
  • Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen
  • Durchführen von Karosseriereparaturen
  • Demontieren und Montieren von Fahrzeugbauteilen
  • Prüfen von Fahrzeugelektrik auf Funktion
  • Planen und Kontrollieren von Arbeitsabläufen
  • Bewerten von Arbeitsergebnissen
  • Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen


Die Ausbildungsdauer:

Die Dauer beträgt 3 Jahre



Wer darf Fahrzeuglackierer ausbilden?

Alle Kfz-Betriebe, die über eine Lackierkabine und die entsprechende Ausstattung verfügen. Ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Kammer zu stellen.




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