Fachinformationen
Das Berufsbildungsgesetz ist das zentrale Gesetz der Berufsbildung. Es regelt die wichtigsten Sachverhalte innerhalb der Berufsbildung - seien es Begrifflichkeiten oder formale Anforderungen an die Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen. Auch die Ausbildungsberechtigung sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in der Ausbildung hält es fest.
Rund 70% eines Altersjahrgangs erlernen einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System, in dem die fachtheoretischen Ausbildungsinhalte in Berufsschulen und die praktische Berufsausbildung durch unmittelbares Lernen am Arbeitsplatz oder in speziellen Ausbildungswerkstätten vermittelt werden.
Die betriebliche Berufsausbildung wird durch das Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) geregelt. Berufsbildung im Sinne des BBiG ist die Berufsausbildungsvorbereitung und die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Für die Berufsausbildung im Handwerk gelten die Regelungen der Handwerksordnung (kurz: HWO) - diese sind für alle gewerblichen Berufe des Kfz-Gewerbes inhaltlich gleich.
Das Berufsausbildungsverhältnis ist Arbeitsverhältnis, das nicht in erster Linie Erwerbszwecken, sondern der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf dient.
Das BBiG regelt die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses - von Beginn bis Ende. Für den Berufsausbildungsvertrag gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen und Grundsätze nach § 10 BBiG.
Ein Ausbildungsverhältnis beginnt mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages. Vertragspartner sind der Ausbildende (Betrieb) und der Auszubildende. Der Ausbildungsvertrag regelt alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte und muss nach § 4 BBiG folgendes enthalten:
Der Ausbildungsvertrag muss auch die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden sowie einen auf die Ausbildungsordnung basierenden Ausbildungsplan enthalten.
Der Beginn der Ausbildung kann frei vereinbart werden. Meistens orientiert er sich aber am Beginn des Berufsschuljahres. Die Ausbildungsdauer sollte nach § 5 BBiG und § 25 HWO nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre umfassen.
Im Einzelfall können die zuständigen Stellen auf entsprechenden Antrag die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern, um individuellen Begabungen und Fähigkeiten der Auszubildenden gerecht zu werden (§ 8 BBiG, § 27 HWO).
In dem dualen Ausbildungssystem wird die betriebliche Ausbildung durch den Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Bei den technischen Ausbildungsberufen kommt sogar eine dritte Stelle hinzu: die Unterweisung an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Warum erfolgt eine Ausbildung an zwei bzw. drei Stellen?
Die Inhalte im Betrieb, den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie der Berufsschule sind eng miteinander verzahnt, wobei der Betrieb mehr für die Praxis und die Berufsschule mehr für die Theorie verantwortlich ist. Alle drei Ausbildungspartner tragen gemeinsam zu einer bestmöglichen Ausbildung der Jugendlichen bei.
Weitere Informationen zum dualen Ausbildungssystem unter http://www.bibb.de
Das Berufsbildungsgesetz kann unter http://www.bmbf.de eingesehen werden.
Die hier genannten Themen werden ausführlich in den Ausbildungsjournalen "autokaufmann" und "autofachmann" behandelt, die in der Ausbildung im Kfz-Gewerbe durch den Betrieb zur Verfügung gestellt werden. (www.autokaufmann.de und www.autofachmann.de).