Fachinformationen
Allgemeines über die Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz ist das zentrale Gesetz der Berufsbildung. Es regelt die wichtigsten Sachverhalte innerhalb der Berufsbildung - seien es Begrifflichkeiten oder formale Anforderungen an die Gestaltung von Ausbildungsverhältnissen. Auch die Ausbildungsberechtigung sowie Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in der Ausbildung hält es fest.
Rund 70% eines Altersjahrgangs erlernen einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System, in dem die fachtheoretischen Ausbildungsinhalte in Berufsschulen und die praktische Berufsausbildung durch unmittelbares Lernen am Arbeitsplatz oder in speziellen Ausbildungswerkstätten vermittelt werden.
Mit Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages gehen sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildende Rechte und Pflichten ein.
Diese Rechte und Pflichten sind u. a. im Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JArbSchG) schützt Jugendliche unter 18 Jahren, egal ob sie als Auszubildende oder Arbeitnehmer tätig sind. Es unterscheidet in § 2 zwischen Jugendlichen und Kindern. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Wer 15, aber noch keine 18 alt ist, gilt vor dem Gesetz als Jugendlicher.
Die Hauptregelungen des JArbSchG sind das Verbot von Kinderarbeit, ein verstärkter Arbeitsschutz für Jugendliche, partielle Beschäftigungsverbote, ein erhöhter Urlaubsanspruch und eine besondere gesundheitliche Betreuung.