Fachinformationen
Meister/in im Kfz-Techniker-Handwerk
Ein Kfz-Betrieb und damit auch der Meister / die Meisterin im Kfz-Techniker-Handwerk kann eine breite Palette von Wartungs-, Reparatur-, Diagnose- und Karosseriearbeiten bis hin zur Fahrzeuglackierung anbieten. Die Einsatzmöglichkeiten eines Meisters/einer Meisterin gehen somit über den Rahmen eines einzelnen Ausbildungsberufes hinaus.

Meister/innen können verschiedene Leitungsfunktionen, z.B. eines gesamten Autohauses, des Kundendienstes oder der Werkstatt, übernehmen. Sie erstellen Aufträge nach den Kriterien Termineinhaltung, Vollständigkeit, Arbeitsqualität und Zeiterfassung sicher und koordinieren die Werkstattmitarbeiter bei übergreifenden Arbeitsaufträgen. Darüber hinaus kalkulieren sie Reparaturen, erstellen Kostenvoranschläge und unterstützen Gesellen in schwierigen Reparaturfällen. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören ebenso die Endkontrolle der Werkstattarbeit, der Ausbildungsergebnisse der Lehrlinge sowie die Organisation von innerbetrieblichen Schulungen.
Seit 2001 gibt es die neue Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk mit einer Differenzierung für den praktischen Teil (Teil I) in die Handlungsfelder "Fahrzeugsystemtechnik" oder "Fahrzeugkarosserietechnik". Wer Kfz-Servicetechniker ist, braucht Teil I der Meisterprüfung nicht mehr abzulegen. Die Meisterprüfung ist Voraussetzung für eine Führungsposition bzw. den Schritt in die Selbstständigkeit.
Um die Weiterbildung zum Meister/ zur Meisterin im Kfz-Techniker-Handwerk absolvieren zu können, benötigt man folgende Vorbildung:
oder
1.600 Stunden; bei Vollzeitunterricht ca. 1 Jahr für alle 4 Teile der Meisterprüfung
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Unternehmensführung
Teil IV: Arbeitspädagogik
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen (24,67 KB)
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