Duale Ausbildung
Doppelt hält besser! Die Duale Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetzt (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) sind die rechtlichen Grundlagen für Deine Duale Berufsausbildung.
Und was heißt das?
Diese Gesetze schreiben allen Ausbildungsberufen verbindliche Ausbildungsordnungen vor, die von den Sozialpartnern entwickelt werden. Bei diesem Verfahren sind auf jeden Fall immer Experten aus der Praxis beteiligt, damit auch alle wichtigen Details mit einbezogen werden können. Koordiniert wird die Erstellung der Ausbildungsordnungen vom Bundesinsitut für Berufsbildung (BIBB). Verabschiedet werden diese dann aber von ganz oben - vom Bundesgesetzgeber.
Theorie & Praxis - immer vereint
Deine Ausbildung findet an 2 Lernorten statt:
- Im Betrieb (vorwiegend Praxis)
- Im Berufsschule (Theorie)
Die Grundlagen für Deine betriebliche Ausbildung sind in der Ausbildungsordnung geregelt. Diese beinhaltet unter anderem:
- die offizielle Bezeichung Deines Ausbildungsberufs
- die Ausbildungsdauer
- die Zielsetzung
- eine Beschreibung des Berufsbildes
- Regelungen zur Zwischen- und Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
- den Ausbildungsrahmenplan
Die Berufsschule
Deine Ausbildung an der Berufsschule richtet sich immer nach landeseinheitlichen Lehrplänen. Diese sind vom Landesschulministerium erlassen worden. Diese Rahmenlehrpläne sind dafür da, dass Du in einem bestimmten Zeitraum die notwendigen Inhalte beigebracht bekommst. Hierfür sorgen die sogenannten Stundentafeln. Diese ist in drei Bereiche eingeteilt:
- den fachtheorischen, also berufsbezogenen Lernbereich
- den allgemeinbildenden, also berufsübergreifenden Lernbereich
- den Differenzierungsbereich, sprich dem Stützunterricht
Dein Unterricht erfolgt meist in Teilzeitform. Das heißt, Du gehst wöchentlich jeweils an ein oder zwei Tagen in die Berufsschule. Hier lernst du dann in ca. acht Stunden täglich, was Du für deinen AutoBeruf brauchst. Teilweise erhältst Du auch Blockunterricht. Das hängt auch immer ein wenig von den Bedürfnissen Deines Ausbildungsbetriebes ab.
Deine Pflicht - Der Schulbesuch
Du bist verpflichtet, gemäß dem Schulgesetz, das Berufskolleg zu besuchen. Das heißt, dass Du bis zum Abschluss der Berufsausbildung den Unterricht besuchen musst. Das sind ca. 480 Stunden jährlich die Du in der Berufsschule verbringst. Wenn Du allerdings älter als 21 Jahre bist, besteht keine Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule - ratsam ist es aber natürlich! Hier gibt es übrigens auch unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.
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