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Vertragsgestaltung

Gute Verträge kosten Geld, schlechte Verträge kosten noch mehr Geld. Wenn Sie Ihren Auszubildenden übernehmen wollen, sollte das Vertragswerk auf soliden Beinen stehen: Die Verträge sollten daher von einem auf Personal- und Arbeitsrecht spezialisierten Juristen erstellt werden. Das kann Ihnen gegebenenfalls den Weg zum Gericht und somit viel Geld ersparen.

TIPP:

Bereiten Sie den Vertrag so weit wie möglich selbst vor und fragen Sie bei Ihrer Innung oder Ihrem Landesverband nach vorhandenen Musterarbeitsverträgen. Lassen Sie sich dort am Besten gleich beraten.

Die rechtlichen Grundlagen eines Arbeitsvertrags sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 611 bis 630 geregelt. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Die einzelnen Inhalte können durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Beachten Sie folgende Punkte, die die Niederschrift in jedem Fall beinhalten muss:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Arbeitsverhältnissen)
  • Arbeitsort bzw. Hinweis auf verschiedene Arbeitsorte
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsdauer
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Übrigens: Der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich, sondern kann auch mündlich abgeschlossen werden. In der Praxis wird die Schriftform jedoch meistens durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgegeben.