×

Hinweis

"Zustimmen" aktiviert das Video. Dadurch werden Informationen an YouTube/Vimeo übermittelt. Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung.

Header Deckbild

Feinstaub

In vielen Städten Deutschlands werden die EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten. Feinstaub gilt als Verursacher von Asthma, Lungen- und Herz- und Kreislauferkrankungen. Es handelt sich dabei um kleine feste Partikel (kleiner als 15 µm) in der Atmosphäre, die in die Lungenbläschen eindringen.

Jeder Lungenflügel ist aus etwa 200 Millionen Lungenbläschen aufgebaut, die die Oberfläche für den Gasaustausch mit dem Blut von etwa einem Viertel Quadratmeter auf etwa zweimal 100 m2 vergrößern. Jedes Lungenbläschen hat einen Durchmesser von 0,25 – 5 mm und eine Wanddicke von 1/4000 mm. Man kann sich also gut vorstellen, dass der Feinstaub, der in diese filigranen Strukturen eindringt, dort Reizungen und Entzündungen hervorruft.

Da ein Großteil der Feinstaubemissionen aus dem Straßenverkehr stammt, dürfen Städte ihre Innenstädte für Fahrzeuge mit erhöhtem Schadstoffausstoß sperren. Erste Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die – je nach Anzeige der Schilder (rote, gelbe oder grüne Plaketten) – eine bestimmte Schadstoffgrenze nicht überschreiten.

Die Städte erhoffen sich durch diese Maßnahme langfristig eine Senkung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration.

Schadstoffgruppe 1:
(schlechteste Schadstoffgruppe)
Keine Plakette
Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette
Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4:
(bestmögliche Plakette)
Grüne Plakette

Moderne Fahrzeuge halten alle die erlaubten Schadstoffgrenzen ein. Partikelfilter in Fahrzeugen tragen stark zur Senkung der Feinstaubbelastung bei. (Siehe Kapitel Abgasnachbehandlung)